Bestattungsarten
Wir ermögliche jegliche Art der Bestattung nach dem Vorstellungen und Wünschen der Hinterbliebenen und im Einklang mit dem Bestattungsgesetz Brandenburg.
Grundsätzlich wird zwischen der Erd- und Feuerbestattung unterschieden.
Die Feuerbestattung ist die Grundlage für alternative Formen der Urnenbeisetzung.
Erdbestattungen

Der Verstorbene wird am Ende der Trauerfeier im Sarg in der Erde beigesetzt.
Eine Erdbestattung ist möglich:
Eine Erdbestattung ist möglich:




Ein Grab muss nach Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden.
Friedhofssatzungen und die damit verbundenen Vorschriften sind von Gemeinde zu Gemeinde
allerdings unterschiedlich. Das betrifft Ruhezeiten, Bestattungsmöglichkeiten, Grabsteinvorschriften,
Gebühren und Öffnungszeiten des Friedhofs.
Feuerbestattungen

Auch für eine Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt. Dieser wird im Krematorium mit eingeäschert.
Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier vor oder nach der Kremation stattfinden. Ist die Trauerfeier vor der Kremation findet sie mit Sarg statt. Ist die Trauerfeier erst nach der Kremation findet Sie mit der Urne statt. Man spricht dann von einer Urnentrauerfeier. Soll es eine Urnentrauerfeier geben, muss man im Normalfall 21 Tage rechnen, bevor sie stattfinden kann.
Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier vor oder nach der Kremation stattfinden. Ist die Trauerfeier vor der Kremation findet sie mit Sarg statt. Ist die Trauerfeier erst nach der Kremation findet Sie mit der Urne statt. Man spricht dann von einer Urnentrauerfeier. Soll es eine Urnentrauerfeier geben, muss man im Normalfall 21 Tage rechnen, bevor sie stattfinden kann.
Das Urnenreihengrab


Die Urnenwahlstelle


Die Urnengemeinschaftsanlage


Die Baumbestattung


Die Seebestattung
